für fotografische Dienstleistungen von Mosquitophoto Weimar
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über fotografische Dienstleistungen zwischen Mosquitophoto Weimar (Diana Neuber), Schubertstraße 12, 99423 Weimar, nachfolgend „Fotografin“ genannt, und ihren Kundinnen und Kunden.
- Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen der Kundin bzw. des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich insbesondere aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden individuellen Vereinbarungen.
2. Vertragsschluss und Buchung
- Anfragen für Fotoshootings sind zunächst unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot der Fotografin durch die Kundin bzw. den Kunden angenommen beziehungsweise die Buchung von der Fotografin bestätigt wurde.
- Vereinbarte Termine werden erst nach verbindlichem Vertragsschluss fest reserviert.
- Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen.
3. Leistungen der Fotografin
- Die Fotografin erbringt die im jeweiligen Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung vereinbarten fotografischen Leistungen.
- Die Auswahl der zur Bearbeitung und Übergabe bestimmten Bilder erfolgt durch die Fotografin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die fotografische und bildbearbeiterische Gestaltung erfolgt im für die Fotografin typischen Stil. Die Kundin bzw. der Kunde erklärt sich mit diesem Stil bei der Buchung grundsätzlich einverstanden.
- Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während des Shootings entstandener Aufnahmen besteht nicht.
- Unbearbeitete Bilddateien, insbesondere RAW-Dateien, sind nicht Bestandteil der Leistung und werden nicht herausgegeben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Nachträgliche Änderungswünsche, die über die vereinbarte Bildbearbeitung hinausgehen, können nach vorheriger Absprache zusätzlich berechnet werden.
4. Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
- Die Zahlung erfolgt am Shootingtag vor Shootingbeginn, per Überweisung, Echtzeitüberweisung oder Bar oder unverzüglich nach Rechnungserhalt.
- Nachgebuchte Bilder werden immer erst nach Geldeingang freigegeben.
- Für die verbindliche Reservierung eines Hochzeitstermins kann eine Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro vereinbart werden. Diese wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
- Zusätzliche Leistungen, Fahrtkosten, Eintrittsgebühren, Locationkosten, Parkgebühren oder sonstige Aufwendungen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde bzw. aus dem Angebot hervorgeht.
5. Absage und Terminverschiebung durch die Kundin oder den Kunden
- Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Fotografin möglichst frühzeitig darüber zu informieren.
- Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Kann der Termin einvernehmlich verschoben und anderweitig vergeben werden, kann die Fotografin von der Berechnung eines Ausfallhonorars ganz oder teilweise absehen.
6. Krankheit, höhere Gewalt und Ausfall der Fotografin
- Kann die Fotografin einen vereinbarten Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umständen nicht wahrnehmen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
- Ist eine Terminverschiebung nicht möglich oder für die Kundin bzw. den Kunden nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
- Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7. Wetterbedingungen bei Outdoor-Shootings
- Bei Outdoor-Shootings kann eine Terminverschiebung erforderlich sein, wenn die Wetterbedingungen eine ordnungsgemäße Durchführung erheblich beeinträchtigen oder eine Gefahr für die Beteiligten bzw. die Ausrüstung darstellen.
- Die Entscheidung über eine wetterbedingte Verschiebung erfolgt nach Möglichkeit in gegenseitiger Abstimmung.
- Bei einer einvernehmlichen wetterbedingten Verschiebung entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Shootingkosten, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
8. Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden
- Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Shootings erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
- Verspätungen der Kundin bzw. des Kunden können die verfügbare Shootingzeit entsprechend verkürzen, sofern nachfolgende Termine oder andere organisatorische Gründe eine Verlängerung nicht zulassen.
- Bei Shootings mit Minderjährigen ist die Aufsicht durch eine sorgeberechtigte oder entsprechend bevollmächtigte Person sicherzustellen.
9. Bildauswahl, Bearbeitung und Lieferung
- Die Anzahl der gelieferten Bilder richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. der individuellen Vereinbarung.
- Die Bilder werden innerhalb der vereinbarten Bearbeitungszeit zur Verfügung gestellt. Angegebene Bearbeitungszeiten sind nur dann verbindliche Lieferfristen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Übergabe erfolgt je nach Vereinbarung beispielsweise über eine Online-Galerie, einen Download-Link.
Die Fotografin ist nicht verpflichtet, sämtliche entstandenen Bilddateien dauerhaft zu archivieren. Die Kundin bzw. der Kunde ist nach Übergabe selbst für eine ausreichende Datensicherung verantwortlich.
10. Bearbeitung, Veränderung und Nutzung durch künstliche Intelligenz
Die Einräumung von Nutzungsrechten beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, kein Recht zur inhaltlichen Bearbeitung, Veränderung oder Umgestaltung der Fotografien mittels künstlicher Intelligenz (KI).
Insbesondere ist es ohne vorherige Zustimmung der Fotografin nicht gestattet,
- Fotografien vollständig oder teilweise durch generative KI zu verändern, zu erweitern oder neu zu gestalten,
- Personen, Gegenstände, Kleidung, Hintergründe oder sonstige Bildbestandteile mittels KI hinzuzufügen, zu entfernen, auszutauschen oder wesentlich zu verändern,
- aus den Fotografien mittels KI neue Bilder, Bildvarianten oder sonstige abgeleitete Inhalte zu erzeugen,
- die Fotografien in KI-Systeme, KI-Bildgeneratoren oder vergleichbare Dienste hochzuladen, soweit dies der Generierung, Bearbeitung, Analyse zum Zwecke der Generierung oder dem Training bzw. der Weiterentwicklung von KI-Modellen dient,
- die Fotografien als Trainings-, Referenz- oder Eingabematerial für KI-Modelle oder vergleichbare automatisierte Systeme zu verwenden oder Dritten hierfür zur Verfügung zu stellen.
Zulässig bleiben technisch erforderliche Anpassungen, soweit dadurch die Bildaussage und der wesentliche Charakter der Fotografie nicht verändert werden. Hierzu zählen insbesondere Größenanpassungen, Dateiformatänderungen, Komprimierungen sowie für das vereinbarte Veröffentlichungsformat erforderliche Bildausschnitte.
Klassische Retuschen oder weitergehende Bearbeitungen sind nur im Umfang der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung zulässig.
Eine darüber hinausgehende Bearbeitung oder Nutzung mittels KI bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Eine solche Zustimmung kann von einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung abhängig gemacht werden.
11. Urheberrecht und private Nutzungsrechte
- Das Urheberrecht an den Fotografien verbleibt bei der Fotografin.
- Bei privaten Shootings erhält die Kundin bzw. der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke.
- Dazu gehört insbesondere die private Vervielfältigung sowie die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen.
- Eine kommerzielle, gewerbliche oder werbliche Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin zulässig.
- Die Bearbeitung, starke Veränderung, Verwendung von Filtern oder sonstige Umgestaltung der Fotografien durch die Kundin bzw. den Kunden ist nicht gestattet.
- Für gewerbliche Fotoshootings werden Art, Umfang, Dauer und Gebiet der eingeräumten Nutzungsrechte gesondert vereinbart.
12. Veröffentlichung durch die Fotografin
- Eine Veröffentlichung von Fotografien, auf denen Kundinnen, Kunden oder andere Personen erkennbar abgebildet sind, durch die Fotografin zu Zwecken der Eigenwerbung erfolgt nur, soweit hierfür eine erforderliche Einwilligung oder eine sonstige rechtliche Grundlage besteht.
- Eine Einwilligung zur Veröffentlichung, beispielsweise auf der Webseite, in sozialen Medien, in einem Portfolio oder in Printwerbung, sollte gesondert von diesen AGB eingeholt werden.
- Die Buchung eines Shootings allein stellt keine pauschale Einwilligung zur werblichen Veröffentlichung der entstandenen Personenaufnahmen dar.
13. Fotoprodukte und Druckerzeugnisse
- Werden Fotoabzüge, Fotobücher, Leinwände oder sonstige Fotoprodukte bestellt, ergeben sich deren Eigenschaften und Lieferzeiten aus der jeweiligen Vereinbarung bzw. Produktbeschreibung.
- Geringfügige Farb- und Helligkeitsabweichungen zwischen der Darstellung auf einem Bildschirm und einem gedruckten Fotoprodukt können technisch bedingt auftreten.
- Für individuell nach Kundenvorgaben angefertigte Waren können besondere gesetzliche Regelungen hinsichtlich des Widerrufsrechts gelten.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern, die im Fernabsatz – beispielsweise über eine Webseite, per E-Mail oder telefonisch – oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, insbesondere die Widerrufsfrist, die Ausübung des Widerrufsrechts sowie mögliche gesetzliche Ausnahmen bzw. ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts, ergeben sich aus einer gesonderten Widerrufsbelehrung.
Soweit die Fotografin auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin bzw. des Kunden bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnen soll, sind die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten.
15. Gutscheine
- Soweit Gutscheine angeboten werden, gelten die auf dem jeweiligen Gutschein bzw. beim Erwerb angegebenen Bedingungen.
- Gutscheine können grundsätzlich für die jeweils angebotenen fotografischen Leistungen eingesetzt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Gesetzliche Ansprüche und Verjährungsfristen bleiben unberührt.
16. Haftung
- Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften und ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben im Übrigen unberührt.
17. Mängel und Beanstandungen
Für Mängel der vereinbarten Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Subjektive Abweichungen hinsichtlich Bildstil, Bildausschnitt, Farbgebung oder Bearbeitung stellen nicht allein deshalb einen Mangel dar, wenn die Arbeiten dem vereinbarten Leistungsumfang und dem bei Vertragsschluss erkennbaren fotografischen Stil der Fotografin entsprechen.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Fotografin.
19. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Verbraucherinnen bzw. Verbraucher ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
- Soweit gesetzlich zulässig und beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, kann ein Gerichtsstand gesondert vereinbart werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.